Die Steuertermine 2023 für Selbstständige

Anbei die wichtigsten Steuertermine für Selbstständige im Jahr 2023. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung je nach Fall unterschiedlich ausfallen kann (monatlich, quartalsweise, jährlich).

10. März 2023: Umsatzsteuervoranmeldung für das Q1/2023 Bis zum 10. März müssen Selbstständige ihre Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal 2023 beim Finanzamt einreichen und die fällige Umsatzsteuer überweisen.

31. Mai 2023: Einkommensteuererklärung 2022/ Gewerbesteuererklärung 2022. Selbstständige müssen ihre Einkommens- und Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2022 bis zum 31. Mai 2023 beim Finanzamt abgeben. Falls man einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, kann sich dieser Termin auf den 31. Dezember 2023 verlängern. Eine Fristverlängerung in den September ist auf Antrag ebenso möglich.

10. Juni 2023: Umsatzsteuervoranmeldung für das Q2/2023 Bis zum 10. März müssen Selbstständige ihre Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal 2023 beim Finanzamt einreichen und die fällige Umsatzsteuer überweisen.

10. September 2023: Umsatzsteuervoranmeldung für das Q3/2023 Bis zum 10. März müssen Selbstständige ihre Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal 2023 beim Finanzamt einreichen und die fällige Umsatzsteuer überweisen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal muss am 10.01.2024 eingereicht werden.

 

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