Der Europäische Gerichtshof befürwortet die Einführung einer Steuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukten und lehnte die Klage Großbritanniens gegen die EU ab. Die Richter entschieden, dass die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer rechtens sei. Mit der Finanztransaktionssteuer sollen riskante Spekulationen eingedämmt und ein Teil der Kosten dieser, von der Finanzwirtschaft verursachten Finanzkrise, auf die Finanzwirtschaft umgelegt werden. Mit dieser Steuer werden zukünftig alle Wertpapiergeschäfte zwischen Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften belastet. Kleinsparer sind davon größtenteils ausgenommen. Im ersten Schritt werden elf der 28 EU-Staaten in ihren Ländern die Finanztransaktionssteuer einführen. Die restlichen 17 Staaten sollen später folgen. Dagegen hatte Großbritannien geklagt, da sie dadurch Nachteile für ihren Finanzplatz London befürchten. Sie argumentierten, dass eine solche Steuer nur dann sinnvoll wäre, wenn auch die USA und Asien diese übernehmen, da sonst viele Finanzgeschäfte einfach in diese Länder ohne Finanztransaktionssteuer abwandern werden. Bis zur Europawahl Ende des Monats wollen die ersten beteiligten elf Länder alle noch vorhandenen Uneinigkeiten ausgeräumt haben. Beteiligt sind neben Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Österreich, Estland, Slowenien und die Slowakai. Vorgesehen ist ein Mindeststeuersatz von 0,1 Prozent, für alle Geschäfte mit Aktien und Anleihen, sowie 0,01 Prozent, für Spekulationen mit Derivate. Dadurch werden Mehreinnahmen in Höhe von 34 Milliarden Euro erwartet.
EG erklärt Finanztransaktionssteuer als rechtmäßig
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