Wer sich selbständig macht, geht ein großes Risiko ein. Nicht nur das Startkapital kann bei einem Fehlschlag verloren sein. Bei einem Totalverlust, der nicht immer vermeidbar ist, ist unter Umständen auch die Bezahlung der Lebenserhaltungskosten gefährdet. Besonders potentiellen Unternehmern mit Familie bereitet dies oft Sorge. In solchen Fällen kann sich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer lohnen. Damit wird zumindest das Risiko eines sozialen Abstiegs für sich und die Familie abgemildert. Ein Anrecht auf das sogenannte Versicherungsverhältnis auf Antrag haben alle Existenzgründer. Der Antragsteller muss allerdings innerhalb der letzten zwei Jahre, vor Beginn der Selbständigkeit, mindestens 12 Monate lang pflichtversichert gewesen sein, oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Die selbständige Tätigkeit darf auch nicht nebenberuflich, sondern muss hauptberuflich und mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden. Ausgenommen sind deshalb Studenten oder Azubis, die sich direkt nach dem Ende ihrer Ausbildung selbständig machen möchten. Auch wer schon länger ein selbständiges Gewerbe ausübt, ist ausgeschlossen. Deshalb sollte man sich schon beim Start-up gut überlegen, ob eine derartige Absicherung vielleicht sinnvoll ist.
Eine Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer?
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