Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geänderte Konzept des „Gründercoachings Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit„, beinhaltet unter anderem die Abschaffung der 90%-igen Förderung für Firmengründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus. Bis zum 31.12.2013 läuft diese aus. Wer die staatliche Unterstützung noch nutzen möchte, hat bis zum 15. des Monats Zeit, schnell eine Förderung zu beantragen. Dies kann auch online, auf der Webseite der kfw-Bank erfolgen. Ab dem kommenden Jahr wird lediglich noch eine Beratungszuschuss, in Höhe zwischen 50 und 75 Prozent, gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller sich im zweiten bis fünften Jahr nach der Neugründung des Unternehmens befindet, unabhängig davon, ob die Gründung aus Arbeitslosigkeit heraus vorgenommen wurde, oder nicht. Analysten kritisieren die Entscheidung der Regierung, die Gründungshilfe für Arbeitslose zu streichen. Zwar ist das Risiko zu scheitern, für sogenannte Not-Gründungen größer, als bei Firmengründungen aus „unternehmerischem Pioniergeist“, doch im Endeffekt konnten sich, in den vergangenen Jahren, mehr Start-Ups erfolgreich profilieren, als vorher. Das hier kurzfristig eingesparte Geld wird so lediglich an anderer Stelle, für länger dauernde Unterhaltsbeihilfen eingesetzt werden müssen.
Ende für den Gründungszuschuss
Schreibe eine Antwort