Ab Januar 2013 müssen auch die jetzt freiwillig Wehrdienstleistenden, eventuell Steuern zahlen. Dies geht aus dem neuen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 hervor. Demnach bleibt der Grundwehrsold zwar steuerfrei, jedoch müssen alle dazu kommenden Einnahmen und Zuschläge versteuert werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte im Vorfeld die völlige Abschaffung der Steuererleichterung für Wehrdienstleistende gefordert. Dem hatte das Verteidigungsministerium mit der Begründung widersprochen, dass der Sold im Allgemeinen so niedrig ist, dass Wehrdienstleistende ohnehin unter die normale Beitragsbemessungsgrenze fallen und auch bei voller Gleichstellung kaum Steuern zahlen werden. Der vereinbarte Kompromiss bedeutet, dass ab 2013 das Taschengeld für Wehrdienstleistende, in Höhe zwischen 280 und 350 Euro, steuerfrei sein wird und alles darüber hinaus gehende dem normalen Steuersatz unterliegt. Neben der Änderung für Wehrdienstleistende soll das neue Jahressteuergesetz auch eine Vereinfachung für alle Steuerzahler beinhalten. So sollen die für die Steuererklärung nötigen Unterlagen ab Januar nur noch acht und ab 2015 nur noch sieben Jahre aufbewahrt werden müssen. Auch müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge nicht mehr jährlich eintragen lassen, sondern nur alle zwei Jahre. Freuen dürfen sich ebenfalls die Fahrer von Elektromobilen. Deren Steuerbefreiung wird um fünf, auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt für alle Erstzulassungen bis Dezember 2015. Danach gilt wieder die derzeitige Regelung der fünfjährigen Steuerbefreiung.
Entwurf für Jahressteuergesetz 2013 liegt vor
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