Die im Februar von der EU erlassene Micro-Richtlinie für Kleinstunternehmer, will die deutsche Regierung noch 2012 zum nationalen Gesetz erheben. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, eine Erleichterung für kleine Unternehmen zu schaffen. So soll der bürokratische Aufwand für Kleinunternehmer sinken und ihnen mehr Diskretion bei der Offenlegung von Unternehmensangaben zugestanden werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Kleinstunternehmer von der Bilanzierungspflicht befreit werden. Bisher ist jede Firma, die als Gesellschaftsform eine GmbH, GmbH & Co. KG, AG oder UG hat, auch bei geringem Umsatz gezwungen einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen. Das ist nicht nur sehr zeitaufwändig, auch ermöglicht die Veröffentlichung der Konkurrenz Einblicke in das Unternehmen, was sich oft nachteilig für Jungunternehmer auswirkt. Zukünftig sollen Kleinstunternehmen ihre Zahlen an ein noch zu erstellendes Register senden. Dadurch wird es Kunden und Konkurrenten erschwert, Informationen über die Finanzen eines noch im Aufbau befindlichen Unternehmens zu erhalten. Als Grenzwert ist eine Bilanzierungssumme von 350.000 Euro und ein Jahresumsatz von 700.000 Euro geplant. Eine weitere Voraussetzung dafür, von den zukünftigen Erleichterungen eines Kleinstunternehmens zu profitieren, ist außerdem die Zahl der Mitarbeiter, die unter zehn liegen muss. Ob die von der EU vorgegebenen Richtlinien aber so 1:1 von Deutschland übernommen werden, ist noch offen.
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