Der Internetversandhandel boomt nach wie vor, um den Verbraucher noch weiter zu schützen hat der Europäische Gerichtshof nun beschlossen, dass ein Verbraucher der Ware die ihm nicht gefällt fristgerecht zurückschickt, nur mit den Versandkosten für die Rücksendung belastet werden darf, nicht jedoch mit den Kosten der Zustellung. Ein deutscher Onlinehändler hatte in seinen AGB´s eine Pauschale von 4,95 Euro für die Zusendung erhoben bei Widerruf. Laut aktuellem Deutschen Recht ist dies zulässig, jedoch klagte die Verbraucherzentrale gegen diesen Händler da sie einen Verstoß gegen das europäische Recht sah. Der Europäische Gerichtshof gab der Klage statt da die Versandkostenzahlung nicht vom Widerrufsrecht abhalten darf.
Erstattung der Versandgebühren
Schreibe eine Antwort