Nach der Bankenkrise beschloss die EU unter anderem eine Neuregelung der Einlagensicherung für Sparer. Im Fall einer Bankpleite soll die Höhe der Entschädigung für Anleger auf 100.000 begrenzt sein. Damit würden in Deutschland circa 96 Prozent aller Konten abgedeckt sein. Da jedoch Deutschland bisher wesentlich höhere Sicherheiten bietet, hat die deutsche Regierung erstmals die im Lissabonner EU-Vertrag neue Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. Damit können EU-Pläne gestoppt werden, wenn mindestens 30 Prozent der einzelnen EU-Staaten der Meinung sind, dass die Europäische Union Bereiche zu regeln versucht, für die sie nicht zuständig ist. Da jedoch außer Schweden und Dänemark kein anderes EU-Land gegen die neue Regelung ist, wurde der Widerspruch abgelehnt. Das bedeutet, dass ab Inkrafttreten der neuen Verordnung auch für deutsche Anleger nur noch eine Einlagensicherheit bis zu 100.000 Euro besteht. Alternativ könnte Deutschland zusätzlich ein eigenes Einlagensicherungssystem beibehalten. Das würde aber bedeuten, das Banken und Sparkassen zukünftig auch in zwei Systeme hohe Beiträge als Notsicherung hinterlegen müssten. Wann die deutsche Regierung darüber entscheidet, ist bisher nicht bekannt. Für Anleger die über die gesicherte Summe kommen wäre es in jedem Fall erst einmal sinnvoll, die Gelder auf verschiedene Kreditinstitute zu verteilen.
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