Experten warnen davor, dass die Regierung Ausnahmen bei der Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns vereinbart. Demnach verstoßen solche Ausnahmeregelungen gegen den in der Verfassung garantierten Grundsatz der Gleichbehandlung. So gibt es diesbezügliche Bedenken beispielsweise beim Ausschluss bestimmter Personengruppen. Unionspolitiker hatten gefordert, Rentner, Saisonarbeiter und Studenten vom Mindestlohn, der demnächst auf 8,50 Euro festgelegt werden soll, auszunehmen. In einem von der Grünen-Sprecherin Brigitte Pothmer angeforderten Gutachten wird darauf hingewiesen, dass ein allgemein verbindlicher Mindestlohn eine sogenannte Schutzvorschrift für Arbeitnehmer ist, von der es keine Ausnahmen geben dürfe, da dies eine „verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstelle, wenn die in Rede stehende Personengruppe zu den Arbeitnehmern zu zählen ist und sich von der allgemeinen Gruppe nicht so wesentlich unterscheidet, dass eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt wäre“. Damit reagierten die Grünen auf die Aussage der bayrischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), die Rentner von der Mindestlohnregelung ausnehmen wollte. Auch die CDU-Vizepräsidentin, Julia Klöckner, hatte sich in dem Sinne geäußert, das der Zusatzverdienst zu regulären Rentenzahlungen nicht zusätzlich schutzwürdig sei.
Experten warnen vor Ausnahmen bei Mindestlohn
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