Die gesetzlich verankerte Förderpflicht von Schwerbehinderten kann schnell zu Problemen von Existenzgründern mit Angestellten führen, wenn diese ihre Pflichten als Arbeitgeber nicht detailliert kennen. So haben beispielsweise auch kleinere Unternehmen die sogenannte Prüfpflicht, ob eine zu besetzende Stelle auch von einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich ein Schwerbehinderter um diese Stelle beworben hat, oder nicht. Auch wenn dem Arbeitgeber nicht bewusst war, dass einer der Bewerber eine Behinderung hat, kann dieser, wenn er die Stelle nicht bekommt, mit Erfolg gegen diese Entscheidung klagen. Sinnvoll ist es deshalb entweder direkt die Agentur für Arbeit mit der Suche nach Mitarbeitern zu beauftragen. Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur schlagen bevorzugt geeignete Bewerber mit Behinderungen vor. Alternativ lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, um gravierende Fehler gerade in der Gründungszeit zu vermeiden. Ob sich das Engagement eines Rechtsanwaltes lohnt, hängt davon ab wie groß das Unternehmen schon in seiner Anfangszeit sein soll.
Förderpflicht von Schwerbehinderten oft problematisch
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