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Wer Online ein Gewerbe betreibt ist verpflichtet eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme anzubieten. Einfach ist dies mit einer Telefonnummer, doch wer keine angibt muss gewährleisten, dass Anfragen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden. Geschieht dies nicht wäre eine Abmahnung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht möglich. Allerdings gibt das Urteil hierzu nicht vor ob man zu jeder Tages und Nachtzeit erreichbar sein muss, auch am Wochenende, oder ob man sich auf gewöhnliche Geschäftszeiten festlegen kann.
Themenstarter Veröffentlicht : 24/04/2013 10:03 am