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Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde entschieden, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Arbeitsmaterialien finanziell ersetzen muss, sofern dieser sie selbt kauft und verwendet. Zahlen muss der Arbeitgeber, wenn das Arbeitsmaterial notwendig ist um die Arbeit zu erledigen.Es reicht auch schon wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass er die Arbeitsmaterialien zwingend benötigt. Allerdings wird nicht jeder Wunsch erfüllt, wer beispielsweise einfach einen grösseren Monitor kauft weil er meint der vorhandene sei zu klein bekommt diesen natürlich nicht erstattet. Auch wenn im Arbeitsvertrag bereits festgehalten ist, dass eine Pauschale für Arbeitsmaterial gezahlt wird, bekommt der Arbeitnehmer nichts extra gezahlt.
Themenstarter Veröffentlicht : 24/07/2013 10:42 am