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Der BGH hat ein neues Urteil für alle ebay Händler gefällt. Demnach dürfen Händler ein Angebot auch zurücknehmen selbst wenn schon darauf geboten wurde. Rechtlich gesehen ist die Auktion lediglich ein Angebot unter Vorbehalt einer berechtigten Rücknahme. In einem konkreten Beispiel ging es um den Verkauf eines KFZ Motors, ein Verkäufer bracht die Auktion ab und ein Bieter klagte, dass er den Motor mit Gewinn hätte weiterveräußern können. Vor Gericht verlor der Kläger, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, einen Schadensersatzanspruch gibt es also nicht. Der Verkäufer hatte Recht das Angebot zurückzuziehen, da er im nachhinein erst gemerkt hat, dass ihm ein Fehler bei dem Artikel unterlaufen ist, nämlich eine fehlende Straßenzulassung.
Themenstarter Veröffentlicht : 17/02/2014 12:26 pm