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Wer selbsständig ist und sich freiwillig krankenversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, der muss meist deutlich höhere Beiträge zahlen als bei einer privaten Krankenversicherung. Vor dem Bundessozialgericht wurde nun darüber verhandelt ob dies rechtmäßig sei. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass die Berechnung des Beitrages rechtmäßig ist und die Selbstständigen keinen Anspruch auf geringere Zahlungen haben.
Themenstarter Veröffentlicht : 08/05/2013 10:29 am