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Wer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur unzureichende Angaben zur Lieferfrist macht, verstößt gegen das BGB, damit sind die AGBs unwirksam. Eine Zirka Lieferfrist ist nicht akzeptabel. Der Kunde muss direkt erkennen wann eine Lieferfrist endet. Vor Gericht verlor ein Händler ein Verfahren in dem es um Zirka Lieferfristen ging, dies ist zudem wettbewerbswidrig. Bei der Erstellung der AGBs ist also darauf zu achten.
Themenstarter Veröffentlicht : 13/03/2013 10:40 am