Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt bekommt er in der Regel ein Arbeitszeugnis ausgestellt, mit diesem Zeugnis spricht man dann meist beim neuen Arbeitgeber vor. Diese Zeugnisse dürfen zum einen nicht negativ geschrieben sein, zum anderen dürfen aber auch keine versteckten negativen Bewertungen wie ein negativer Smiley eingefügt sein. Geheimzeichen gibt es einige die Chefs von Unternehmen in die Zeugnisse einbauen um den neuen Arbeitgeber evtl. zu warnen. In einem konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einen negativen Smiley in seine Unterschrift eingebaut, der ehemalige mitarbeiter klagte daraufhin und bekam ein neues Zeugnis ausgestellt. Der Arbeitgeber muss so unterschreiben wie er immer unterschreibt und das wohl kaum mit einem traurigen Smiley.
Ein Smiley in einem Arbeitszeugnis?! Das habe ich ja noch nie gehört! Das ist ja sowas von unprofessionell und offensichtlich. Sogar einen lachenden "positiven" Smiley würde ich in meinem Arbeitszeugnis niemals akzeptieren. In diesem Fall scheint nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber nicht zu wissen, wie man seinen Job richtig macht.