Benachrichtigungen
Alles löschen
Wer seinen Kunden Parkplätze zur Verfügung stellt muss diese nicht vollständig von Schnee und Eis befreien. Kunden sind selbst in der Pflicht auf rutschige Stellen zu achten und das Fahrzeug entsprechend sicher zu parken bzw. beim überlaufen der glatten Stelle diese zu umgehen oder vorsichtig zu überlaufen. Wer jedoch überhaupt nicht räumt kommt schnell in die Gefahr hinein eine Klage einzufahren wenn etwas passiert.
Themenstarter Veröffentlicht : 07/01/2013 11:36 am