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Wer ein Fahrtenbuch führt weiß das dies zeitnah und vollständig mit Kilometerstand ausgefüllt werden muss. Das Finanzgericht in Brandenburg hat nun in einem Urteil verkündet das auch ein Fahrtenbuch via Excel zulässig ist sofern ein handschriftlicher Nachweis ebenfalls existiert. Ein Unternehmer reichte nur eine Excel Tabelle ein welche richtigerweise abgelehnt wurde, in Kombination mit dem handschriftlichen Fahrtenbuch ist dies aber zulässig.
Themenstarter Veröffentlicht : 26/07/2010 1:29 pm