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Das Sozialgericht in Oldenburg hat ein interessantes Urteil gefällt. Wer zuletzt Krankengeld bezogen hat und sich danach selbständig machen möchte, hat keinen Anspruch auf einen Gründerzuschuss. Für den Zuschuss sei es nötig, dass ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen bestand. Dies erschwert es Erkrankten nach ihrer Krankheit eine selbständige Tätigkeit aufzubauen, zumindest wenn man auf Zuschüsse angewiesen ist.
Themenstarter Veröffentlicht : 09/10/2011 1:40 pm