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Selbstständiger LKW-Fahrer nur mit eigenem LKW

 
(@admin)
Mitglied Admin

Ein LKW-Fahrer, der über keinen eignen LKW verfügt, kann diese Tätigkeit nicht als Selbstständiger ausführen, sondern wäre sozialversicherungspflicht. Das entschied das LSG Baden-Würtenberg im Januar.

Grund?

  • Der Fahrer setzt nur seine Arbeitskraft ein und keine Sachmittel, im Gegensatz zum Unternehmer.
  • Fahrer hat kein unternehmerischen Risiko.
  • Fahrer erhielt einen festen Stundenlohn für seine Leistung – wie beim normalen Beschäftigten.

Also selbstständig nur mit eigenen Fahrzeug!

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 11/03/2010 12:54 am
(@admin)
Mitglied Admin

Basti, deine ansicht ist nur teilweise richtig.

Wenn Du dich als Selbständiger ohne eigenes Fz als Transportunternehmen etablieren willst., dann hast du recht.

Nicht aber, wenn du dich als Dienstleistungsunternehmen etablierst, dann brauchst Du auch keine Genehmigung und Unternehmerbrief.

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 11/03/2010 12:54 am
(@admin)
Mitglied Admin

Danke für deine Richtigstellung. 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 11/03/2010 12:54 am
(@admin)
Mitglied Admin

Hallo zusammen, ich würde mich auch noch einmal für dieses Thema LKW Fahrer ohne eigenes Fahrzeug interessieren.

Ich habe mehrere Auftraggeber und Fahre als Aushilfe Fernverkehr Baustelle und Güternahverkehr.

Jetzt war bei einer Firma eine Rentenprüfung und dort wurde mitgeteilt dass diese Tätigkeit nicht erlaubt sei und Versicherungspflichtig ist.

Ich habe ebenfalls ein Gewerbe auf Personaldienstleistung und Personalvertretung angemeldet. Aber das scheint da keinen zu interessieren.

Ich habe an die RV geschrieben und auch die info bekommen das man als Fahrer der in die Organisation einer Firma eingegliedert wird nicht selbstständig sein kann….. Was nun????

Hat irgendjemand dazu vielleicht positive informationen??

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 11/03/2010 12:55 am
(@admin)
Mitglied Admin

positive Infos - nein.

 

Du muesstest eine Firma mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerueberlassung haben  = Leiharbeitsfirma. Dann koenntest Du Dich selbst vermieten.

 

Alles andere wird von den Krankenkassen und der Rentenversicherung immer staerker bekaempft...

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 29/09/2010 10:42 pm
(@admin)
Mitglied Admin

THB-Fahrservice schrieb:
Nicht aber, wenn du dich als Dienstleistungsunternehmen etablierst, dann brauchst Du auch keine Genehmigung und Unternehmerbrief.


Dann darfst Du aber keinen LKW fahren, die Dienstleistung kann dann nur alles ausser Fahren sein...

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 29/09/2010 10:44 pm
 Dirk
(@dirk)
Trusted Member

In diesen Zeiten explodierender Energiepreise ist diese Branche natürlich wieder so richtig hart getroffen. :/

AntwortZitat
Veröffentlicht : 22/03/2022 11:36 am
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