Gut ist, dass sich die Bundesländer vor einem Jahr darauf geeinigt haben, dass die Abzüge für die Betreuungskosten der Kinder, wenn es sich nur um Kosten für einige Monate handelt, vereinfacht geregelt werden. Schlecht ist, dass sie es versäumt haben, diese Änderung auch bekannt zu geben. Wissen sollten Betroffene, dass die Kinderbetreuungskosten zu den Werbungskosten oder den Sonderausgaben gezählt werden können. Zwei Drittel der Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro, wirken sich so steuersenkend aus. Wenn ein Teil des Jahres keine Kosten anfallen, mussten die Betreuungskosten der restlichen Zeit, für jeden Tag genau zugeordnet werden. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Auch bei Kosten, die nur ein Teil des Jahres anfallen, können diese jetzt monatlich abgerechnet werden. Eltern, die eine tageweise Abrechnung allerdings lohnender finden, können die bisherige Handhabung beibehalten.
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Themenstarter Veröffentlicht : 01/07/2010 9:23 pm