Nehmen wir an ich betreibe ein Anzeigenportal (ähnlich wie ebay, nur kostenfrei) und möchte dafür Werbung bei Firmen machen die auch bei ebay und co vertreten sind. Wäre ein Fax wettbewerbswidrig, muss das per Post getan werden? Per Telefon meine ich gelesen zu haben seien solche Anrufe abmahnbar. Ein Urteil habe ich gefunden von 2008 in dem es heißt das mit der Veröffentlichung von Fax und Mail Adressen mit Anfragen gerechnet werden muss. Da ich dem Unternehmen nichts verkaufen möchte sondern lediglich mein Portal als weitere Vermarktungschance für deren Artikel anbieten möchte finde ich es relativ schwer wie die Situation jetzt einzuschätzen ist.
Das dürfte unter Werbung fallen, meines Wissens nach gibt es nur ein BGH Urteil welches sich darauf bezieht den Gewerbetreibenden per Fax zu kontakteren wenn es speziell um sein Angebot geht nicht aber um seine Vermarktungsmöglichkeiten. Am besten kann das aber wohl nur ein Anwalt beantworten. Man muss sich aber auch die Frage stellen inwieweit damit direkt jemand empört ist und dagegen klagt. Im Grunde ist es für ihn ja nur eine weitere Vermarktungsmöglichkeit die nichts kostet. Von daher würde ich das vorerst recht entspannt sehen solange es keine Beschwerden gibt.