Wir haben mit 3 Leuten vor ein Unternehmen zu gründen welches sich mit der Vermarktung von Wohnimmobilien befasst. Jetzt haben wir wiedersprüchliche Aussagen bekommen zur Genehmigung der Maklertätigkeit. Die Stadt möchte einen Handelsregisterauszug bevor die Genehmigung erteilt wird, der Notar sagt einen Handelsregisterauszug gibt es erst wenn die Genehmigung da ist. Jetzt ist das Ganze ins Stocken geraten. Hat irgendjemand genaue Infos dazu?
Wenn ein Unternehmen eine solche Genehmigung einfordert, ist zuerst ein Handelsregisterauszug nötigt. Nur bei natürlichen Personen ist ein solcher Eintrag nicht erforderlich. Du wirst wohl oder übel solange warten müssen bis der Eintrag im Handelsregister vorgenommen wurde (ohne Maklergenehmigung) und danach noch einmal den HRE ändern lassen sobald die Genehmigung da ist.
Du kannst auch einfach den Gesellschaftsvertrag vom Notar zum Amtsgericht schicken zwecks der Eintragung in der Handelsregister, mir ist kein Fall bekannt wo man die Maklertätigkeit nicht schon mit eingetragen hätte. Zur Not schließen die sich mit der Stadt kurz und fragen an ob die Genehmigung angefordert wurde und wie die Aussichten auf Erteilung der Genehmigung aussehen.