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Insolvenz einer AG

 
(@Anonym)

Mich beschäftigt schon seit längerem ein Thema. Wie läuft eigentlich eine Insolvenz einer AG ab. Wann muss der Antrag gestellt werden, wenn Gehälter nicht mehr gezahlt werden können, welcher Zeitraum ist dazu angemessen in dieser der Vorstand es bekannt geben muss. Und was würde passieren wenn das Stammkapital der AG nicht mehr existent wäre. Ich konnte leider im Netz keine aussagekräftigen Informationen dazu finden.

Zitat
Veröffentlicht : 08/05/2012 10:33 am
(@Anonym)

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer einen Antrag auf Insolvenz innerhalb von drei Wochen nach bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit stellen. Dies geht beim Amtsgericht, aber auch Mitarbeiter können solch einen Antrag stellen wenn die Gehälter nicht mehr gezahlt werden. Als Geschäftsführer haftet man für die Einhaltung der Fristen, im schlimmsten Fall geht man dafür sogar in den Knast. Vor allem wenn das Stammkapital nicht mehr vorhanden ist, dann ist eine Geldstrafe meine ich sogar ausgeschlossen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 13/05/2012 11:03 am
(@Anonym)

Das ist richtig, eine AG hat noch einmal andere Insolvenzregelungen als eine GmbH. Die Insolvenz muss allerdings nicht eingereicht werden wenn nachweisbar Zahlungseingänge in Kürze stattfinden die das Unternehmen wieder in die richtige Bahn lenken. Wenn das Stammkapital allerdings nicht mehr vorhanden ist gibt es so oder so Ärger. Da kann der Vorstand sich schon einmal auf eine saftige Strafe gefasst machen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 15/05/2012 11:10 am
(@uvis-beratung)
Active Member

Insolvenzen vermeiden - Aussagekräftige Informationen können über diesen Tipp in Erfahrung gebracht werden.

Wenn man am liebsten alles hinwerfen möchte, keinen Sinn mehr sieht, die Post anzuschauen, Rechnungen oder gar Mahnungen zu sichten, täglich abrackern und sich schließlich frägt, für wen und warum eigentlich, dann sollte man, statt den Kummerkasten, in Erwägung ziehen, ein praxisnahes Buch in die Hände nehmen  und sich Zeit nehmen, von den Erfahrungen anderer zu lernen. Dies kann spannender als mancher Krimi sein.

Beispiel: Die Bilanz weist einen guten Gewinn aus, dennoch ist die Firma zahlungsunfähig!

Sie irren nicht, - das kann Realität sein. Gewinn (Bilanz) und Liquidität (Zahlungsfähigkeit) sind zwei Paar Stiefel. Werden nach dem Jahresabschluss Verbindlichkeiten fällig, ohne dass Vorsorge für einen Zahlungsausgleich getroffen wurde, kommt es zur Finanzklemme. Bestehen in der entstandenen Situation keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten bspw. durch einen Kredit, geraten Sie in den Zustand der Zahlungsunfähigkeit und die Insolvenz droht. Dies ist selbst dann möglich, wenn in der Bilanz zuvor noch ein Gewinn ausgewiesen wurde.

Zur Beurteilung von Liquidität müssen Verbindlichkeiten und Forderungen auf den Prüfstand.

Unter Liquidität werden die flüssigen Mittel verstanden, seinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Liquidität des ersten Grades vergleicht Kasse, Bankguthaben etc. mit den kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Werden im Vergleich beider Positionen Engpässe erkannt, sind die Reserven der Liquidität zweiten Grades heranzuziehen. Die bisher flüssigen Mittel werden um den Anteil der kurzfristigen Forderungen erhöht. Jetzt spielt der Debitorenüberhang (Forderungen > Verbindlichkeiten) eine wichtige Rolle.

In Eigenbetrachtung kann man den unternehmerischen Rettungsschirm mit dem dritten Liquiditätsgrad aufspannen. Hier werden Teile des Umlagevermögens z. B. Warenvorräte hinzugenommen und auch noch den Verbindlichkeiten gegenüber gestellt. Ernüchterung - Hoffnung - Staunen?

Ergo: Jeder Unternehmer oder Freiberufler macht Fehler. Häufiger als man manchmal denkt. Zu existenzbedrohenden Krisen entwickeln sich Fehlentscheidungen dann, wenn sie nicht schnell erkannt und nachhaltig beseitigt werden.

Es ist auch nicht zu spät, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt. Auch bedeutet eine Insolvenz noch lange kein Aus.

Viel, viel besser ist es, so früh als möglich Fehlentwicklungen zu erkennen und sie zu beseitigen. Nicht warten bis einem die Zügel der Unternehmensführung durch Dritte aus den Händen genommen werden.

* Insolvenzen erfolgreich abwehren

* Unternehmenssituation richtig einschätzen

* Den Turn Around mit Partnern schaffen

* Aktiv Präventionen betreiben

Unternehmen, die insolvent werden, konnten bislang kaum mit einer erfolgreichen Sanierung rechnen. Bei nur rund zwei Prozent der Fälle wurde bisher das hierfür geeignete Insolvenzplanverfahren angewandt. Nach wie vor dominiert das Regelverfahren. Es führt zur Liquidation und Verwertung insolventer Unternehmen. Experten gehen davon aus, dass Insolvenzanträge oft erst ein Jahr nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Damit werden die Möglichkeiten für eine Sanierung stark beeinträchtigt.

Krisen als Chancen verstehen und nutzen. Nicht warten bis der Leidensdruck zu hoch wird und kaum noch Raum für Veränderungen bestehen. Motivationsstark das Unternehmen wieder zum Erfolg führen. Je früher insolvenzgefährdete Unternehmen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote nutzen, desto größer die Wahrscheinlichkeit für erfolgreiche Sanierungsbemühungen.

Es gibt viele Wege junge Unternehmen aus der Krise zu ziehen. Zahlreiche Handlungsperspektiven werden unter dem Titel

Unternehmenscoaching - Insolvenzgefahren vermeiden ISBN 978-3-3938684-11-5

aufgezeichnet. Ist man davon nicht unmittelbar betroffen und wird lediglich als Gläubiger in den Strudel anstehender Forderungsausfälle gezogen, - ist es für Unternehmer unabdingbar, kurzfristigst geeignete Strategien gegen solche Ausfälle zu entwickeln. An vielen Beispielen wird der Einsatz von Frühwarnsystemen erläutert, die eine Erkennbarkeit von Insolvenzen stärken und kaufmännische wie rechtliche Ressourcen nutzen, um Sicherheit zu schaffen.

 

Ich hoffe, mit den umfassenden Betrachtungen ein paar Anhaltspunkte zu schlüssigen Orientierungshilfen gegeben zu haben.

MfG Jürgen Arnold (Autor)

AntwortZitat
Veröffentlicht : 17/07/2012 5:26 pm
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