Vielleicht weiß das ja einer von euch, es geht um die Körperschaftssteuer. Wenn ich bei meinem Unternehmen einer UG mit beschränkter Haftung den gesamten Gewinn in die Rücklage zur Aufstockung der GmbH Einlage stecke, muss ich dann dennoch Körperschaftssteuer zahlen? Der Gewinn wäre ja im Prinzip meine Stammeinlage. Denn der Staat langt schon ordentlich zu, 15 Prozent Gewerbesteuer, 15 Prozent Körperschaftssteuer, da kommt was zusammen.
Ja das geht, du kannst den gesamten Gewinn in das Stammkapital einfließen lassen und zahlst dafür dann entsprechend keine Steuern. Doch Achtung, du solltest definitiv dann sofort wieder Geld in die Kasse bekommen, da jede Ausgabe die du dann tätigst vorerst nicht zahlbar wäre, da deine Stammeinlage in der Theorie nicht angetastet werden darf. In der Praxis wird das aber nur selten jemanden interessieren wenn nicht direkt ein Steuerprüfer kommen sollte.
Ich würde dir generell einen Steuerberater empfehlen, dass GmbH Recht ist doch sehr umfangreich und ein Laie kann einfach nicht alles wissen. Zumal der Geschäftsführer auch noch privat für Falschangaben haftet. Mir wäre das zu heiß um da Experimente zu machen, lieber einmal investieren und sehen wie es funktioniert bevor man da irgendetwas ausprobiert.