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Privat genutzte Firmenwagen müssen nach wie vor mit 1% vom Bruttolistenpreis versteuert werden. Eine Klage vor dem Bundesfinanzhof wurde verloren, da jemand die Rechtmäßigkeit angezweifelt habe, da die Regelung zum einen für Gebrauchtfahrzeuge gilt, zum anderen niemand bei einem Neukauf den Bruttolistenpreis zahlt. Die Rechnung sei somit nicht mehr zeitgemäß. Doch die Richter sahen dies anders und bestätigten noch einmal die rechtliche Wirksamkeit.
Themenstarter Veröffentlicht : 11/03/2013 12:34 pm