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Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass die Besteuerung von Firmen PKWs mit der 1% Methode nur dann zulässig sei, wenn der Nutzer privat kein vergleichbares Fahrzeug besitzt. In einem Verfahren hat ein Unternehmer geklagt, der sowohl beruflich wie privat einen Porsche gefahren ist. Das Finanzamt wollte für den Firmenwagen nach der 1% Methode versteuern, dies sah er nicht ein, da er privat ein ähnliches Fahrzeug hat und es keinen Grund gibt warum er den Firmenwagen nutzen sollte. Er bekam Recht, damit ist das Urteil richtungsweisend.
Themenstarter Veröffentlicht : 11/06/2013 9:51 am