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1% Regelung bei Firmenwagen verschärft

 
(@frank)
Honorable Member

Wer seinen Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellt sollte wissen, dass diese den Wagen nach der 1% Methode versteuern müssen, unabhängig davon ob sie ihn privat nutzen oder nicht. Bisher galt immer, wird der Wagen nicht privat genutzt musste auch nichts versteuert werden. Doch der Bundesfinanzhof kippte dies und gab an, wer kein Fahrtenbuch führt muss immer nach der 1% Methode versteuern. Damit kommen auf die Mitarbeiter teilweise extreme Mehrbelastungen zu.

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 14/07/2013 12:59 pm
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