Wer auf Grund einer Betriebsprüfung eine Steuernachzahlung vornehmen muss für ältere Jahre mit sechs Prozent Zinsen pro Jahr rechnen, sofern die Steuerschuld 15 Monate überschritten hat. Bei normalerweise geprüften Jahren wird dies immer der Fall sein. Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2011 eine Klage abgewiesen, da jemand die Zinsen als zu hoch angesehen hat, solche Zinsen bekommt man als Sparer nirgendwo. Denn dafür ist der Zinssatz gedacht, damit sich der Steuerschuldner keinen Zinsvorteil sichern kann. Doch in Zeiten von immer geringer werdenden Zinsen muss auch der Zinssatz eigentlich angepasst werden. Daher sind erneut zwei Klagen eingereicht worden, diese stehen vor dem Bundesfinanzhof noch aus. Betroffenen wird empfohlen Einspruch einzulegen.
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Themenstarter Veröffentlicht : 26/07/2013 1:08 pm