Benachrichtigungen
Alles löschen
Einen genau solchen Fall musste das VG Koblenz verhandeln. Ein Gewerbetreibender hatte für mehrere Jahre seine Steuererklärungen versäumt und so hohe Steuerschulden auf sein Gewerbe angesammelt. Das Gewerbeamt hat ihm daraufhin als gewerberechtlich unzuverlässig eingestuft und eine Ausübung des Gewerbes untersagt. Der Mann klagte daraufhin und bekam kein Recht! Er sei der Verantwortung nicht gewachsen und darf sein Gewerbe - trotz Beteuerung auf Besserung - nicht fortführen.
Zugegeben ein recht extremer Fall, welcher aber durchaus auch richtungsweisend sein kann.
Themenstarter Veröffentlicht : 08/01/2016 11:34 am