Mal etwas neues aus der Rechtsabteilung. Wer ein gemeinsames Konto mit seinem Ehepartner hat könnte unter Umständen in ernsthafte Probleme verwickelt werden. Zahlt der Ehepartner Geld auf das Konto ein, könnte dies vom Finanzamt als Schenkung an den anderen Ehepartner angerechnet werden. Derzeit laufen einige Fälle vor Gericht, bei denen das Finanzamt genau das ermittelt hat.
Aber das gilt doch nicht für Geschäftskonten oder wer lässt seinen Partner schon mit auf das Geschäftskonto zugreifen wenn dieser mit dem Unternehmen nichts zu tun hat. Ich denke die Nachricht ist in erster Linie für Einzelunternehmer interessant, die nur ein gemeinsames Privat und Geschäftskonto besitzen und daher nicht differenzieren können.
Bitte etwas genauer dieses Posting ausführen. Ich finde in vielen Familien ist die gemeinsame Verfügbarkeit eines Girokontos absolut ein normaler Weg. Und bei einer fiskalisch-gemeinsamen durchgeführten Einkommensteuererklärung wird ohnehin zusammen veranlagt. Außerdem werden auf Girokonten lediglich Gelder bewegt und nicht angelegt. Oder habe ich da etwas völlig falsch verstanden?
MfG Jürgen Arnold
In der Nachricht stand, dass ein gemeinsames Konto bei unterschiedlicher Besteuerung zu Problemen führen kann. Das Finanzamt hat wohl schon in mehreren Fällen die Einzahlung von Geld als Schenkung an den Partner bewertet, da man dem Partner gleichzeitig vollen Zugriff auf das Konto ermöglicht.