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Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe prüft derzeit, ob die Bewirtungskostenkürzung auf 70 Prozent zulässig ist. Seit 2004 dürfen Bewirtungskosten nur noch zu 70 Prozent als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Gesetz ist seinerzeit nicht wirksam zustande gekommen, dies wurde bereits 2009 so erfasst. Doch anstatt das Gesetz einfach für ungültig zu erklären wurde nur beschlossen ein neues einzuführen, dies ist dann im Jahr 2011 geschehen. Nun soll die Rechtmäßigkeit überprüft werden, dass Finanzgericht Baden Württemberg ist nämlich der Auffassung das dies alles nicht rechtmäßig ist.
Themenstarter Veröffentlicht : 19/11/2013 12:02 pm