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Das Oberlandesgericht in Dresden hat entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Rückgabebelehrung nicht wettbewerswidrig ist. Ein Händler hatte einen andern Händler verklagt, weil dieser in seiner Rückgabebelehrung eine Telefonnummer stehen hatte, dies seit wettbewerbswidrig so der Vorwurf. Das Gericht entschied, dass eine Rufnummerangabe keine Verwirrung stiftet und somit auch nicht wettbewerbswidrig sei. Shop Betreibern wird dennoch empfohlen die Nummer sicherheitshalber zu entfernen bevor dies zu Abmahnung führt die dann vor anderen Gerichten ausgetragen werden.
Themenstarter Veröffentlicht : 30/08/2013 11:48 am