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Vor dem Bundesfinanzhof wurde entschieden, dass die derzeit bestehende ein Prozent Regelung bei Firmenwagen die auch Privat genutzt werden Bestand haben. Viele Selbstständige hatten sich beschwert, dass die Anrechnung der ein Prozent Regeleung vom Neupreis nicht mehr zeitgemäß sei, niemand zahlt den vollen Listenpreis bei einem Neuwagen, von Gebrauchtfahrzeugen ganz zu schweigen. Als Begründung nannte man noch, dass die ein Prozent Regelung ja keine Auflage wäre, es besteht ja duchaus die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen um die Kosten genau auszurechnen.
Themenstarter Veröffentlicht : 03/05/2013 10:50 am