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An sich wird es vermutlich nicht oft vorkommen, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet einen Steuerberater seiner Wahl aufzusuchen. Doch in einem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht wurde darüber tatsächlich verhandelt. Ein Arbeitgeber hat einen Mitarbeiter im Ausland eingesetzt und in den Vertrag geschrieben, dass die Kosten für den Steuerberater von der Firma getragen werden und die Firma den Steuerberater frei wählt. Der Arbeitnehmer hingegen fühlte sich jedoch in seinen Rechten eingeschränkt und klagte dagegen. Er bekam Recht und damit ist es amtlich, Arbeitgeber haben keinerlei Rechte dem Arbeitnehmer einen Steuerberater aufzuerlegen, auch nicht wenn das Unternehmen ihn bezahlt.
Themenstarter Veröffentlicht : 18/06/2013 11:12 am