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Das Finanzgericht in Köln hat ein Urteil gefällt, wonach auch ein privat genutztes Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden darf. Die Höhe richtet sich dann nach der beruflichen bedingten Nutzungsdauer des Zimmers. Ein Unternehmer klagte, da er 50 Prozent der Kosten absetzen wollte, da er das Arbeitszimmer zur Hälfte privat und zur Hälfte geschäftlich nutzt.
Themenstarter Veröffentlicht : 14/07/2011 10:51 am