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Existenzgründer haben oftmals keine Geschäftsräume und arbeiten daher von zuhause aus. Das Arbeitszimmer kann dabei durchaus von der Steuer abgesetzt werden, doch man muss genau wissen was in welcher Höhe angerechnet wird. Wichtig ist zunächst, dass das Arbeitszimmer der Hauptarbeitsplatz ist und man die meiste Zeit seiner Arbeit dort verbringt. Pro Jahr dürfen maximal 1250 Euro abgesetzt werden. Wichtig ist zudem noch, dass das Arbeitszimmer nicht privat mitgenutzt wird, also Bett oder TV im Arbeitszimmer sind tabu.
Themenstarter Veröffentlicht : 01/05/2013 11:35 am