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Fotos der Belegschaft einer Firma zur Internertpräsentation sind keine Seltenheit. Doch müssen solche Bilder erneuert werden wenn einzelne Mitarbeiter auf dem Bild bereits entlassen wurden? Das Landesgericht in Rheinland Pfalz hat hierzu entschieden, dass solche Aufnahmen nicht entfernt werden müssen, sofern sie für den Arbeitnehmer nicht verpflichtend waren. Hat dieser als zu seiner Zeit im Betrieb den Aufnahmen zugestimmt, so kann dieser nicht dagegen vorgehen. Am besten lässt man sich für solche Anlässe die schriftliche Erklärung unterzeichnen, dass man dem Foto zustimmt und dies auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter genutzt werden darf. So ist man auf der sicheren Seite.
Themenstarter Veröffentlicht : 17/06/2013 10:25 am