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Wer einen Online Shop betreibt muss seit kurzem auch den Bestell Button richtig beschriften. Das Gesetz sieht Texte wie zahlungspflichtig bestellen vor, es dürfen aber auch Alternativen genommen werden. Verbindlich anmelden gehört jedoch nicht dazu. Konkurrenten können einen so abmahnen wenn die Seite dadurch nicht Regelkonform gestaltet ist. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass man eine zahlungsplfichtige Bestellung tätigt. Ein einfacher weiter Button reicht dabei nicht aus. Fehlt ein solcher Button, so kommt es per Gesetz nicht zu einem abgeschlossenem Vertrag, der Kunde muss also nicht zahlen. Wer aber nur Lagerware verkauft wird damit dann wohl eher weniger ein Problem haben.
Themenstarter Veröffentlicht : 12/02/2014 1:20 pm