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Wer mit seinen Arbeitnehmern einen Betriebsausflug unternimmt, sollte streng an die Lohnsteuer und Sozialversicherungsgrenzen denken. So darf der Ausflug pro Teilnehmer nicht mehr als 110 Euro kosten. Ansonsten fallen Lohnsteuer und Sozialleistungen an die auf den Betrag gezahlt werden müssen. Arbeitgeber klagen bereits seit Jahren darüber, dass die Grenze sehr gering ist und seit elf Jahren nicht mehr erhöht wurde, dabei wird alels teurer. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die Grenze so bleiben wird und der Betrag absolut ausreichend sei.
Themenstarter Veröffentlicht : 20/06/2013 10:47 am