Benachrichtigungen
Alles löschen
Es gibt nicht nur Dienstwagen sondern auch Diensträder. Auch dies ist laut Gesetzgeber ein geldwerter Vorteil und muss versteuer werden. Auch hier wird ganz normal nach einer ein Prozent Methode versteuert, oder eben mittels Fahrtenbuch. Achtung also wer sein Dienstrad auch privat nutzen möchte. Die Regelungen gelten erstmals für dieses Jahr.
Themenstarter Veröffentlicht : 19/12/2012 12:21 pm