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Da heutzutage auch im Geschäftsleben immer mehr über E-Mails abgewickelt wird kommt oft die Frage auf, wie weise ich eigentlich nach, dass eine E-Mail eingegangen ist beim Empfänger. Kommt es zu Streitigkeiten wird schnell gerne mal darauf verwiesen, dass überhaupt keine E-Mail zugestellt wurde. Hierbei hilft oft eine Lesebestätigung die man erhält wenn der Empfänger die Nachricht bekommen hat. Ein Versand der Mail reicht als Nachweis nicht aus. Geschäftspost sollte also entweder schriftlich per Einschreiben oder als E-Mail mit Lesebestätigung erfolgen. Allerdings muss man dazusagen, die Lesebestätigung ist immer freiwillig, sendet der Empfänger sie nicht, ist kein Nachweise vorhanden.
Themenstarter Veröffentlicht : 24/06/2013 11:28 am