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Wer es noch nicht mitbekommen hat, es hat sich einiges verändert für Selbstständige. Angefangen bei den Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen, bisher mussten diese zehn Jahre lang aufbewahrt werden, seit diesem Jahr sind es nur noch acht Jahre, ab 2015 dann sogar nur noch sieben Jahre. Darüber hinaus muss die Insolvenzgeldumlage angepasst werden, so fallen nicht mehr 0,04 Prozent des Arbeitlohnes an, sondern 0,15 Prozent die sich an der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung koppelt.
Themenstarter Veröffentlicht : 01/07/2013 12:16 pm