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Die Finanzämter haben mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Einkommenssteuer für das vergangene Jahr ab Anfang März starten wird. Dies wird damit begründet, dass Arbeitgeber, Versicherungen und weitere Institutionen bis Ende Februar Zeit haben die Unterlagen für die Steuerberechnungen durchzuführen. Es geht dabei vor allem um Lohnsteuerbescheinigungen und die Beitragsdaten zur Kranken und Pflegeversicherung. Die Mindestbearbeitungsdauer liegt bei fünf Wochen, maximal sollen es jedoch auch bis zu sechs Monate werden, es kommt auf den jeweiligen Fall an. Bei Arbeitnehmern geht dies in der Regel recht schnell, Selbstständige werden oftmals genauer kontrolliert.
Themenstarter Veröffentlicht : 07/01/2014 10:18 am