Seit 2007 gilt in Deutschland die Regel, dass Arbeitszimmer, die zu Hause eingerichtet wurden nur dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Das ist verfassungswidrig urteilte am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz muss nun rückwirkend zum 1. Januar 2007 geändert werden.
Ein Lehrerehepaar hatte gegen die neu eingeführte Regelung geklagt, da sie der Meinung waren, sehr oft zu Hause am Schreibtisch ihre Arbeit verrichten zu müssen. Wenn jedoch der Arbeitgeber, in diesem Fall die Schule, einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, so kann das Arbeitszimmer zu Hause weiterhin nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.
Die Deutsche Steuergewerkschaft geht davon aus, dass dieses Urteil dem Staat über eine Milliarde Euro koste, denn vom Urteil betroffen seien rund 800.000 Lehrer, die nun zwischen 500 und 1000 Euro pro Jahr an Steuern zurück erhalten.
Das sind in der Tat gute Neuigkeiten, gut das ich schon bei der Steuererklärung alles angegeben habe und dem Finanzamt widersprochen habe. Ohne diesen Widerspruch dürfte man ansonsten rückwirkend nichts erhalten.