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Wer seinen Mitarbeitern Urlaubsgeld spart, kann überlegen das ganze lieber als Erholungsbeihilfe zu zahlen, dies hat für beide Seiten Vorteile. Der Arbeitgeber muss keine Sozialabgaben entrichten, und für den Arbeitnehmer fallen keine Steuern an. Der Arbeitgeber zahlt dann lediglich eine Steuerpauschale von 25 Prozent. Doch Achtung es gelten folgende Freigrenzen, 156 euro für den Arbeitnehmer 104 euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind.
Themenstarter Veröffentlicht : 23/07/2013 7:41 pm