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Wer vom Finanzamt eine Steuererstattung bekommt und diese auch noch verzinst zurückbekommt, muss die Zinsen versteuern. Dies wurde vom Bundesfinanzhof in einem Urteil festgelegt. Bis 2010 galt noch eine andere Regelung, wonach man die Zinsen nicht versteuern musste. Einige Kläger hatten wegen verfassungsrechtlicher Bedenken dagegen geklagt. Alle alten Fälle die noch offen sind, werden nun geschlossen und zu den Akten gelegt, jeder der etwas verzinst zurückerhalten hat, muss seine Steuererklärung unter Umständen nun korrigieren und nachreichen. Eine Revision ist nicht zu erwarten, von daher kann man nun getrost die Erklärung einreichen.
Themenstarter Veröffentlicht : 16/02/2014 12:00 pm