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Wer seinen Firmenwagen falsch tankt, also beispielsweise Benzin statt Diesel getankt hat, darf die Folgeschäden an Reperaturkosten absetzen. Und das nicht nur wenn der Wagen in das Unternehmen integriert ist, sondern auch wenn der Privatwagen für betriebliche Fahrten genutzt wird. Die Voraussetzung ist jedoch, dass dies auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied dies, nachdem das Finanzamt geklagt hatte gegen einen Arbeitnehmer der den Reperaturvorgang von der Steuer absetzte. Im übrigen zahlen Versicherungen nicht für derartige Schäden.
Themenstarter Veröffentlicht : 22/05/2013 10:48 am