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Fehler des Finanzamtes ausnutzen

 
(@frank)
Honorable Member

Die Arbeit bei den Finanzämtern wird immer schlechter, dies belegen unzählige Urteile die in letzter Zeit gefällt werden. Wer nun das Glück hat, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat der zu Gunsten des Steuerzahlers ist, der ist nicht in der Pflicht diesen Fehler zu korrigieren bzw. zu melden. Vielmehr  gilt es nicht als Steuerhinterziehung wenn man sich auf die Daten des Finanzamts beruft. Wichtig dabei ist jedoch, dass man in seiner Steuererklärung alle Angaben richtig getätigt hat, damit ist man seiner Nachweispflicht nachgekommen. Erst kürzlich wurde ein Urteil zu Gunsten eines Gewerbetreibenden entschieden, der eine falsch berechnete Abschreibung des Finanzamts übernahm und somit weniger Steuern zahlen musste.

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 19/04/2013 10:12 am
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