Wer seinen Firmenwagen verkauft und nichts mit der Automobilbranche zu tun hat, ist von der einjährigen Gewährleistungspflicht befreit. Der Bundesgerichtshof hat nun jedoch entschieden das es sich beim Verkauf des Firmenwagens um ein Unternehmergeschäft handelt, für welches ein Gewährleistungsausschluss nicht vorgesehen ist. Wer also nichts mit der KFZ Branche zu tun hat ist in Zukunft nicht mehr vor der Gewährleistungspflicht befreit.
Zudem gibt es die Möglichkeit die Umsatzsteuer beim Verkauf eines Firmenwagens nicht ausweisen zu müssen. Wer einen Firmenwagen schon ohne Umsatzsteuer einkauft, sollte diesen kurz vor einem Verkauf privat aus dem Unternehmen entnehmen und ihn dann ohne Ust. verkaufen, es gelten jedoch gewissen Fristen, wer den Wagen entnimmt und drei Tage später einen neuen Firmenwagen kauft wird mit Sicherheit Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Wie sieht es eigentlich aus wenn man seinen Firmenwagen aus der Finanzierung heraus verkaufen will. Sprich ein Firmenwagen ist finanziert und man benötigt diesen nicht mehr, hat einen Käufer dafür der die Restsumme aus der Finanzierung direkt zahlen wird. Funktioniert das? Kann jemand anderes den Wagen während der laufenden Finanzierung abzahlen und ihn erwerben? Die Kündigungsfrist der Finanzierung ist mir bekannt, ist im drei Monats Zyklus möglich.